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Wer ist bewerbungsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
  • Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
  • Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform

Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht.

Es kann nur ein Antrag pro Person/Ensemble/Organisation gestellt werden. Jede*r Antragsteller*in darf als natürliche Person nur einen Projektantrag einreichen.

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