Wer ist bewerbungsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
- Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
- Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform
Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht.
Es kann nur ein Antrag pro Person/Ensemble/Organisation gestellt werden. Jede*r Antragsteller*in darf als natürliche Person nur einen Projektantrag einreichen.