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Wann und wie werden die Fördermittel ausgezahlt?

Nach der Juryentscheidung werden ab April 2022 die Zuwendungen zum Abruf bereitgestellt.

Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie alsbald nach der Auszahlung (maximal innerhalb von sechs Wochen) für fällige Zahlungen benötigt wird.

Die Zuwendung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind.

Wird ein zu deckender Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungsgeber finanziert, so darf die Zuwendung jeweils nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden.

Die Details regelt der Zuwendungsvertrag, die Auszahlung erfolgt auf das im Zuwendungsvertrag angegebene Konto.

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