Darf ich in mein Projekt auch weitere öffentliche Fördermittel einbringen?
Eine gleichzeitige institutionelle Förderung des Antragstellers durch Bund, Land, Bezirk o.ä. gilt nicht als Doppelförderung, denn mit der institutionellen Förderung sollen primär die wiederkehrenden Arbeiten unterstützt werden.
Mit der Projektförderung des Landmusik-Programms soll hingegen nur das entsprechende, eigenständige Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums unterstützt werden.
Ebenso ist eine gleichzeitige Förderung durch das Stipendienprogramm NEUSTART KULTUR unproblematisch, da hier das primäre Ziel ist, die Arbeit der Kulturbranche und das kulturelle Leben, welches durch die Corona-Pandemie zum Erliegen gekommen ist, wiederzubeleben und in Gang zu bringen.