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Wie belege ich die Durchführung des geförderten Projekts?

Nach dem Abschluss des Projekts, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2022, ist dem Deutschen Musikrat ein Verwendungsnachweis (per E-Mail an landmusik@musikrat.de) vorzulegen.

Der Verwendungsnachweis besteht aus Sachbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis und weiteren Unterlagen.

Einen Leitfaden zur Zusammenstellung der abschließenden Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.

Der Sachbericht stellt in Anlehnung an die Projektbeschreibung des Förderantrags dar, wie das geförderte Projekt durchgeführt wurde, und ob das Förderziel erreicht wurde.

Dabei sollen die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises erläutert werden.

Der zahlenmäßige Nachweis stellt in Anlehnung an den eingereichten Finanzierungsplan die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen dar.

Bitte reichen Sie außerdem die einzelnen Belege in digitaler Form ein sowie eine chronologische Belegliste.

Bestandteil des Verwendungsnachweises sind außerdem der ausgefüllte Evaluationsbogen und das rechtsgültig unterschriebene Titelblatt.

 

Die Verwendungsnachweise der Antragsteller*innen sowie die Gesamtverwendungsnachweise der mittelausreichenden Stelle sind Gegenstand der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

Die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) sind vom Zuwendungsempfänger / von der Zuwendungsempfängerin so aufzubewahren, dass sie jederzeit zur Prüfung vorgelegt bzw. eingesehen werden können.

Eine Vorlage für den zahlenmäßigen Nachweis finden Sie im Downloadbereich.

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