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Welche Regelungen muss ich bei der Finanzplanung beachten?

Aus der Pflicht, die Fördergelder sparsam und wirtschaftlich einzusetzen, folgt, dass auch für kulturelle Projekte einige Regelungen aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes beachtet werden müssen.

Reisekosten können nur innerhalb der relativ engen Grenzen des Bundesreisekostengesetzes anerkannt werden.

Es kann deshalb sinnvoll sein, Künstlerverträge inklusive Reisekosten zu schließen, so dass hier eine detaillierte Abrechnung entfallen kann.

Allerdings hat ein evtl. höherer Gesamtbetrag auch auf die Höhe der Beiträge zur Künstlersozialkasse Einfluss.

Bewirtungs- bzw. Cateringkosten können i.d.R. nicht anerkannt werden.

Da der Cateringbereich zwar oft zu einem musikalischen Projekt dazugehört, aber als angenehme „Nebensache“ meist nicht erforderlich ist, um das Projektziel zu erreichen, sollten diese Kosten möglichst aus der Abrechnung der Förderung ausgeklammert werden.

(Merkblätter zum Bundesreisekostengesetz und zur Bewirtung hierzu finden Sie im Downloadbereich.)

Wichtig sind die Regelungen zum Vergaberecht.

Für 2022 gilt aktuell:

  • Bis 1.000 € netto können Gegenstände und Leistungen im Direktkauf (ohne Vermerk, ohne Preisvergleich aber wirtschaftlich und sparsam) beschafft werden.
  • Von 1.000 € bis 25.000 € netto sind bei drei Anbietern schriftliche Angebote auf der Grundlage einer schriftlichen Leistungsanfrage einzuholen, und es ist ein Vergabevermerk anzufertigen.

Bitte beachten Sie, dass die höhere Grenze von 3.000 € netto zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie nur bis zum 31.12.2021 gültig war.

(Genauere Informationen finden Sie in den Grundzügen der Vergabe, diese Datei finden Sie im Downloadbereich.)

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