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Was bedeutet „ländlich“ bzw. „ländlicher Raum“?

Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner*innen.

Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohner*innenzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend angelegt wird.

Bei nicht eindeutiger Zuschreibung eines Ortes zum ländlichen Raum entscheidet die Jury über die Zulassung.

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