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Was bedeutet Fehlbedarfsfinanzierung?

Bei der Fehlbedarfsfinanzierung beteiligt sich der Bund nur insoweit, als der Zuwendungsempfänger die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag.

Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ist auch bei Veränderungen des Finanzierungsplanes stets in voller Höhe zu erbringen.

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