Was sind Eigenmittel?
Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 und bis maximal 10.000 € gefördert werden.
25% der Gesamtkosten muss der Antragsteller aus eigener Kraft tragen, dies sind die Eigenmittel.
Ticketerlöse und eingeworbene Drittmittel gelten nicht als Eigenanteil.
Neben baren Eigenmitteln kann ein Zuwendungsempfänger auch Eigenleistungen einsetzen z.B. durch Vereinsmitglieder, die Aufgaben übernehmen, für die ansonsten externes Personal beschäftigt werden müsste, oder durch die Nutzung von eigenen Räumlichkeiten oder eigenem technischem Equipment.
Diese Eigenleistungen müssen dokumentiert und im Verwendungsnachweis nachvollziehbar aufgelistet werden.
Bei Arbeitsleistungen geschieht die Dokumentation über einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Stundenzettel (eine Vorlage hierfür erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen).
Bei Nutzung von Räumen oder Material muss ein Vergleichsangebot belegen, welcher Betrag ggf. durch Anmietung der Räume oder des Materials hätte aufgebracht werden müssen.
Da die Eigenleistungen zweckgebunden sind, müssen diese Posten auch auf der Kostenseite in den Finanzierungsplan einfließen.