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Was bedeutet „Vorsteuerabzug“?

Die Umsatzsteuer mit dem derzeitigen Normalsteuersatz von 19% ist vom Endverbraucher in voller Höhe zu tragen.

Ein Unternehmer als Zwischenverkäufer ist dagegen i.d.R. zum Vorsteuerabzug berechtigt, d.h. er zieht von seiner Steuerschuld auf erzielte Einnahmen die ihm von seinen Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ab.

(Somit bezahlt er in der Summe nur auf seinen Verdienst die 19% Umsatzsteuer, daher der oft synonym gebrauchte Begriff „Mehrwertsteuer“.)

Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen ist meist von der Umsatzsteuer befreit, ebenso sind unternehmerisch tätige Personen unterhalb eines bestimmten Jahresumsatzes als „Kleinunternehmer“ von der Umsatzsteuer befreit.

In diesen Fällen setzen die Antragsteller für ihr Projekt die Kosten inkl. der gezahlten Umsatzsteuer an (brutto).

Ist ein Antragsteller für ein Projekt zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss er diesen Vorteil im Finanzierungsplan darstellen, d.h. er darf auf der Kostenseite keine Umsatzsteuer ansetzen, die er nicht gezahlt hat, er rechnet hier also mit netto-Beträgen.

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