Landmusik
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode vom 12. März 2018 steht im Kapitel IX: „Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland.“ Die daraus folgende verstärkte Förderung der Landkreisräume beruht nicht nur auf der im Grundgesetz verankerten Verpflichtung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen, sondern auch auf dem Willen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Für das gemeinschaftliche Zusammenleben auf dem Land spielt vor allem die Kultur, insbesondere die Musik, eine bedeutende Rolle. In Vereinen und in Anbindung an die Kirche werden Traditionen gepflegt und neue Formen aufgebaut. Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht die Erfahrung von Gemeinschaft, die Wertschätzung von Unterschieden und die Neugier auf den Mitmenschen, auf das gesellschaftliche Umfeld. Denn: wo keine Begegnung stattfindet, kann auch nichts zusammenwachsen.
Der Deutsche Musikrat führt das Programm Landmusik mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Die kulturelle Vielfalt, die das Musikland Deutschland ausmacht, soll auch in der Fläche wahrnehmbar sein. Nur wenn die kulturelle Entwicklung mit der wirtschaftlichen Schritt hält, kann die Lebensqualität im ländlichen Raum Alternativen zu den großen Städten bieten.
