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Das Förderprogramm Landmusik gründet sich auf drei Säulen: Projektförderung, Auszeichnung besonderer Landmusik-Orte und Fortbildungsmaßnahmen.

Projektförderung

Die Leistungen der Kulturschaffenden im ländlichen Raum sind bereits jetzt beeindruckend. Mit großem Engagement und oft ehrenamtlicher Arbeit werden bewegende musikalische Momente geschaffen. Ob ein klassisches Konzert in der Scheune, ein Wettbewerb von Schüler*innenbands, ein Erlebnispfad zu musikalischen Inspirationsorten, musikalische Begegnung von Migrationskulturen und Musikvereinen, DJing für alle, Übungsräume in ungenutzten Gebäuden, gemeinsames Musizieren von Profi- und Amateurmusiker*innen, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange sie sich auf einen konkreten ländlichen Ort beziehen und grundsätzlich für jeden/jede zugänglich sind.


Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind:

  • Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
  • Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
  • Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform

Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden.
Die fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Anträgen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung dieser Kriterien:

  • Ermöglichung und Unterstützung von musikalischem/kulturellem Engagement
  • Vernetzung musikalischer Bildungsangebote mit bestehenden Strukturen schaffen
  • Anregung zu weiterem musikalischem/kulturellem Engagement
  • besondere Kulturangebote mit Alleinstellungsmerkmal
  • intergenerationelle, inklusive, interkulturelle Angebote
  • breit angelegt, genreübergreifend, bezahlbar, erreichbar und für jeden/jede zugänglich

Neben einer aussagefähigen Projektbeschreibung muss für dieses Förderformat ein Budgetplan eingereicht werden, aus dem die Ausgaben und Einnahmen des geplanten Projektes hervorgehen. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss einen Eigenanteil von 25% der Aufwendungen tragen.

Ausschreibung Projektförderung

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind:

  • Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
  • Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
  • Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform

Art und Umfang der Förderung

Wie immer, wenn Kultur mit öffentlichen Geldern gefördert wird, gelten ein paar allgemeine Regelungen, die beachtet werden müssen. Die Gelder müssen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Auf die Herkunft der Fördergelder aus Bundesmitteln muss angemessen hingewiesen werden. Nach Beendigung des Projektes ist ein Verwendungsnachweis zur Erfolgskontrolle vorzulegen.
Die detaillierten Regelungen finden Sie auf der Website des Deutschen Musikrates („Art und Umfang der Förderung“), diese werden später Bestandteil des Zuwendungsvertrages, den wir ggf. mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller abschließen.

Art & Umfang der Förderung

Was ist ländlich?

„wie froh bin ich einmal in Gebüschen, Wäldern, Unter Bäumen, Kräutern, Felsen wandeln zu können, kein Mensch kann das Land so lieben wie ich“, so schrieb Beethoven 1810 in einem Brief. Aber was ist „das Land“, was ist ländlich?
„Unter Ländlichkeit wird eine lockere Wohnbebauung, geringe Siedlungsdichte, ein hoher Anteil an land- und forstwirtschaftlicher Fläche sowie Randlage zu großen Zentren und geringe Einwohnerzahl im Umfeld verstanden.“ So definiert es das Thünen-Insitut für ländliche Räume.

(link www.landatlas.de)


Die größeren Abstände der Menschen zueinander erzeugen oft ein größeres Engagement: Die ehrenamtlichen und nachbarschaftlichen Initiativen haben auf dem Land größeres Gewicht als in der Stadt, wo die professionellen Akteure überwiegen. Hier liegt ein Schwerpunkt des Landmusik-Programms.
Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner*innen. Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohner*innenzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend angelegt wird.

Zeitplan

1.1.2022 bis 14.2.2022: Ausschreibungszeitraum für die Projektförderung
Einsendeschluss: 14.2.2022, 23:59 Uhr.

Projektzeitraum: 1.4.2022 bis 30.9.2022.

Ab April 2022: Auszahlung der Fördermittel und Preisgelder.

bis Ende Oktober 2022: Einsendung des Projektberichts.

Projektförderung

Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen.

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Landmusikort

Besondere Ehre für besondere Orte: Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt.
 

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Fortbildung

An vier Standorten bieten wir Fortbildungen im Rahmen des Landmusik-Programms zu diversen Themen an.
 

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